Als Entgelt für die Ausbildung an Tiroler Musikschulen haben Schüler:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen ein Schulgeld, in von der Tiroler Landesregierung für alle Tiroler Musikschulen festgesetzter Höhe, pro Semester zu bezahlen.
Die in der vorliegenden Schulgeldordnung angeführten Tarife sind laut Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 1. April 2014 im Abstand von 2 Jahren automatisch um jeweils 2% anzuheben. Dies wird nun wieder ab dem Schuljahr 2024/25 schlagend.
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