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Schulgeld

Als Entgelt für die Ausbildung an Tiroler Musikschulen haben Schüler*innen bzw. deren gesetzliche Vertreter*innen ein Schulgeld, in von der Tiroler Landesregierung für alle Tiroler Musikschulen festgesetzter Höhe, pro Semester zu bezahlen. Laut Beschluss des Gemeinderates der Stadt Hall in Tirol vom 28. Mai 2024 wurden diese Tarife übernommen (siehe nachstehender Download):

Die vorliegende Schulgeldordnung gilt für alle Tiroler Landesmusikschulen und sonstige Musikschulen lt. Tiroler Musikschulgesetz ab dem Schuljahr 2024/2025. Die in dieser Schulgeldordnung angeführten Tarife sind lt. Beschluss der Tiroler Landesregierung im Abstand von 2 Jahren automatisch um jeweils 2% anzuheben. (Die nächste Anhebung erfolgt mit dem Schuljahr 2026/2027)